Aktuelle Maßnahmen in der Pandemiestufe 3
icon.crdate21.10.2020
Die wichtigsten Regelungen zur Corona Pandemie für den Einzelhandel und der Gastronomie
Liebe Gewerbetreibende und Gewerbetreibende,
der Landkreis Böblingen ist diese Woche als offizielles Risikogebiet ausgewiesen worden, da mit 54,7 positiv getesteten Corona-Personen pro 100.000 Einwohner der Inzidenzwert von 50 deutlich überschritten worden ist. Das hat die Ausrufung der Pandemiestufe 3 durch den Landkreis zur Folge und somit weitere Maßnahmen zur Einschränkung der Covid-Pandemie.
Bitte beachten Sie die neuen Regelungen, die Sie unter www. gaertringen.de abrufen können.
Darüber hinaus gilt ab dem 19.10.20 folgende Maßnahmen für den
Bereich Einzelhandel: Beschränkung der Anzahl der Personen, die sich in einer Verkaufsstelle aufhalten dürfen, auf 1 Person pro 10 m² Verkaufsfläche
Bereich Gastronomie: Ergänzend zur Corona-Verordnung des Landes regelt die Allgemeinverfügung für den Landkreis Böblingen, dass der Ausschank, die Abgabe und der Verkauf von alkoholischen Getränken donnerstags, freitags und samstags in der Zeit von 23 bis 6 Uhr des Folgetags in Speise- und Schankwirtschaften nach dem Gaststättengesetz sowie an allen Verkaufs- und sonstigen Ausgabestellen verboten sind. Auf die Verhängung einer Sperrstunde ab 23 Uhr wurde verzichtet.
Es gelten die einschlägigen Vorschriften der Corona VO und der aufgrund dieser Verordnung erlassenen Spezialverordnungen.
Gerne beraten wir Sie zu unseren Dienstzeiten auch telefonisch.
Sie können sich gerne an Frau Riesch, Telefonnummer: 07034 923-119 oder Herrn Thüroff, Telefonnummer: 07034 923-114 wenden.
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!
Ihr
Thomas Riesch
Bürgermeister