Neue Corona-Verordnung zur Wiederaufnahme des Betriebs der beruflichen Bildungseinrichtungen
Die Verordnung des Wirtschaftsministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-Cov-2) in beruflichen Bildungseinrichtungen wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 9 dieser Verordnung ab 15. Mai 2020: Corona-Verordnung Berufsbildung (PDF-Datei)