Ca. 1,0 ha veräußerbare Restfläche im GEWERBEGEBIET SCHELMENWIESEN (GE)
Mit dem Gewerbegebiet Schelmenwiesen und einer noch veräußerbaren Restfläche von ca. 1 ha (Stand 2023) stellen wir innovativen und leistungsfähigen Unternehmen ideale Rahmenbedingungen für eine Ansiedlung bereit.
LAGE.
Für kleinere Gewerbebetriebe stehen die Bestandgebiete sowie das ebenfalls neu ausgewiesene Gewerbegebiet "Schelmenwiesen" zur Verfügung. Das Gewerbegebiet Schelmenwiesen liegt im Südosten von Gärtringen und grenzt im Norden an die Stuttgarter Straße und im Westen an die Bahnlinie mit unmittelbarem S-Bahn-Anschluss am S-Bahnhof Gärtringen. Im Osten grenzt das Gebiet Schelmenwiesen an die Verlängerung der Böblinger Straße / ehemalige B 14, die zugleich für die verkehrliche Erschließung des Gebietes dient. Das Gewerbegebiet Schelmenwiesen zeichnet sich in erster Linie durch die hervorragende Verkehrsanbindung an die A 81 sowie die Nähe zur S-Bahn-Haltestelle aus. Fußläufig ist der S-Bahnhof in ca. 2 Minuten erreichbar. Das Plangebiet ist über die bereits bestehende Böblinger Straße schon jetzt hervorragend an das Straßennetz angebunden. Die Fahrbahn wurde durch einen Geh- und Radweg ausgebaut. Dieser kombinierte Geh- und Radweg mündet im südlichen Bereich in den bestehenden Radweg in Richtung Nufringen / Herrenberg.
GRÖSSE.
Als Ausgangsfläche umfasst das Gewerbegebiet Schelmenwiesen rund 3,6 Hektar. Die Nettobaulandfläche beträgt ca. 2 Hektar.
FUNKTION.
Das Gewerbegebiet eignet sich vor allem für eine hochwertige Büro-Nutzung mit geringen Produktions- und Fertigungsanteilen. Unsere Zielsetzung ist es, zukunftsfähige Unternehmen mit innovativen Arbeitsplätzen und Potential beim Gewerbesteueraufkommen, anzusiedeln.
FESTSETZUNGEN IM B-PLAN.
Bauplanungsrechtlich wurde das Gebiet als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen. Bezüglich des städtebaulichen Konzepts orientiert sich das Gebiet im Wesentlichen an den Festsetzungen des unmittelbar angrenzenden Gewerbegebietes Seeweg-Öfele. Aufgrund der topographischen Lage wurde eine Gebäudehöhe bis zu 16 Meter in der Nutzungsschablone festgeschrieben. Die Ausnutzung der Baugrundstücke wurde auf 0,8 festgelegt. Bezüglich der Dachformen ist man ebenfalls sehr flexibel. Zulässig ist sowohl ein Flachdach, Satteldach oder Pultdach mit einer Dachneigung von 0-20 Grad. Im Bebauungsplan sind aufgrund der Nähe zur S-Bahn Ausnahmen von Wohnungen für Aufsichtspersonen und Betriebsinhaber nicht zugelassen.