INDUSTRIEGEBIET Riedbrunnen (GI): Wirtschaftsstandort Gärtringen

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Hauptbereich

17 HA INDUSTRIEGEBIET RIEDBRUNNEN 2 UND 3 (GI)

Mit dem Industriegebiet Riedbrunnen (GI) 2 und 3 mit knapp 17 ha Gesamtfläche stellen wir innovativen und leistungsfähigen Unternehmen ideale Rahmenbedingungen für eine Ansiedlung bereit.

IHRE VORTEILE AUF EINEN BLICK

  • Bauplanungsrechtliche Ausweisung als Industriegebiet (GI)
  • Drei-Schicht-Betrieb
  • Große Flächen (mind. 6.000 m²)
  • Strukturiertes Industriegebiet durch eine großflächige Gebäudestruktur

ERREICHBARKEIT

Die verkehrliche Erschließung erfolgt über eine ampelgesteuerte Kreuzung zwischen der Autobahn A81 und der Bundesstraße B14. Die Gemeinde verfügt an dieser Stelle über eine eigene Autobahnausfahrt „Gärtringen“. Das Plangebiet liegt direkt an der Anschlussstelle und kann von Böblingen/Sindelfingen kommend auch über die Kreisstraße K1077 angefahren werden, ohne dass der Ortskern oder Wohngebiete mit Verkehr belastet werden.

LAGE.

Im Osten von Gärtringen, direkt an der Autobahnausfahrt der A81, befindet sich das Industriegebiet Riedbrunnen, welches im Regionalplan des Verbandes Region Stuttgart als Schwerpunkt für Industrie, Gewerbe- und Dienstleistungseinrichtungen ausgewiesen ist.

GRÖSSE.

Auf einer Ausgangsfläche von rund 22 Hektar wird das Gewerbe- und Industriegebiet in zwei Bauabschnitten erschlossen und bebaut.

FUNKTION.

Entsprechend dem vom Gemeinderat beschlossenen Konzept zur Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes ist unsere Zielsetzung, die Flächen für leistungsfähige größere Unternehmen bzw. Industriebetriebe zur Verfügung zu stellen. Im gesamten Plangebiet sind Einzelhandelsbetriebe sowie Speditionen ausgeschlossen. Ebenfalls unzulässig sind die in der Baunutzungsverordnung ausnahmsweise zulässigen Wohnungen für Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber. Das wertvolle Gewerbebauland soll primär den Gewerbebetrieben vorgehalten werden. Der Ausschluss von Betriebswohnungen dient insofern der Gebietscharakterisitk „Industriegebiet“. Das Maß der baulichen Nutzung wurde aus der angrenzend vorhandenen räumlichen und baulichen Struktur sowie der gewünschten baulichen Flächenausnutzung abgeleitet.

FESTSETZUNGEN IM B-PLAN.

Die Mindestbauplatzgröße beträgt 10 000 m² (1ha) und wurde so auch im Bebauungsplan festgeschrieben. Die Festsetzung der Mindestgröße für Baugrundstücke soll zu großflächigen Gebäudestrukturen größerer Gewerbeeinheiten führen, so dass ein strukturiertes Industriegebiet entstehen kann.

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