Inzidenzwert und Öffnungsschritte: Wirtschaftsstandort Gärtringen

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Ab Montag, 17. Mai, Lockerungen im Landkreis Böblingen

Liegt der Inzidenzwert in einem Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100, tritt die sogenannte „Bundesnotbremse“ am übernächsten Tag außer Kraft. Im Kreis Böblingen war man am Samstag, 14. Mai, den fünften Werktag unter 100, entsprechend gilt ab Montag, 17. Mai, das gestufte Öffnungskonzept aus der CoronaVerordnung des Landes Baden-Württemberg für diesen Wert.

Was ist in bei dem "Öffnungsschritt 1" erlaubt?

Einen Überblick hierzu finden Sie auf der Seite der Landesregierung unter Öffnungsstufen auf einen Blick (PDF-Datei) (gültig ab 14.05.2021).

Eine Zusammenfassung über die aktuellen Änderungen sowie die neue Corona-Verordnung des Landes kann unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ abgerufen werden. 

Inzidenzwert im Landkreis Böblingen

Den aktuellen Inzidenzwert können Sie auf der Homepage des Landratsamtes oder auf der Seite der Landesregierung abrufen.

Maßgeblich sind die Zahlen des Landesgesundheitsamts.

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