Finanzhilfen: Wirtschaftsstandort Gärtringen

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Wirtschaftsministerium: Fiktiver Unternehmerlohn

Das Wirtschaftsministerium teilt mit, dass ab sofort die Antragsstellung für den fiktiven Unternehmerlohn möglich ist. Das Land Baden-Württemberg gewährt einen fiktiven Unternehmerlohn pauschal mit einem Festbetrag in Höhe von 1.000 Euro pro Monat für den Zeitraum Januar bis Juni 2021, sofern ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 vorliegt. Im Gegensatz zur Überbrückungshilfe I und II ist der fiktive Unternehmerlohn nicht mehr nach Höhe des Umsatzeinbruchs gestaffelt. 

Weitere Informationen finden Sie unter dem nachstehenden LINK.

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